Es dürfen nicht mehr Personen übernachten, als in der Präsentation angegeben. Daher ist es auch nicht gestattet, Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile auf dem Grundstück aufzustellen.
Sollten sich mehr als die maximal zulässige Anzahl an Personen im Ferienhaus aufhalten, können überzählige Personen des Grundstücks verwiesen werden.