Einlösen des Gutscheins

Liebe Feriengäste!

Da Sie Ihren Ferienaufenthalt aufgrund der vorübergehenden Grenzschließung nicht antreten konnten, haben Sie einen Gutschein über den eingezahlten Mietbetrag für das stornierte Ferienhaus erhalten.

Wenn Sie einen Aufenthalt im gleichen oder in einem anderen Ferienhaus buchen, können Sie den Mietpreis ganz oder teilweise mit dem Gutschein bezahlen.

 

So können Sie Ihren Gutschein einlösen:

1. Buchen Sie den gewünschten Aufenthalt
- Sie erhalten per E-Mail eine Quittung mit Bestellnummer und Kundennummer

2. Füllen Sie dieses Formular aus
- Geben Sie dabei die Bestellnummer und die Kundennummer an, die in der Quittung angegeben sind, die Sie per E-Mail erhalten haben