Herrliches Ferienhaus aus Holz. Das Haus ist hochisoliert und alle Räume werden mit Fußbodenheizung, durch Erdwärme, beheizt. Das Haus ist in erstklassigen Materialien aufgeführt und ist die perfekte Wahl für diejenigen, die außer Qualität auch Wert auf niedrigen Energieverbrauch legen. Tiefkühlgerät im Geräteraum. Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen sowie 2 Kleinkinder bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 125 m² und wurde 2010 gebaut. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Es gibt Erdwärme. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 120 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste sind 2 Kinderhochstühle vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 2100 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 500 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 600 m entfernt. Es steht ein 12 m² offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es 28 m² überdachte
Terrasse. Geräteraum. Schaukel. Sandkasten. Kinderspielhaus. Es steht ein Carport zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 4 Schlafräume. 8 Schlafplätze in Doppelbetten. Ferner stehen 2 Kinderbetten zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Ferner steht ein Weinkühlschrank zur Verfügung. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 2 Badezimmern. Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 2 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es 3 Fernseher. 2 DVD-Players. Stereoanlage. CD-Player. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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